Die Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine, private oder betriebliche, und auf freiwilliger Basis, erwirtschaftete Altersvorsorge. Zulässig sind dabei Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten.

In der Einzahlungsphase werden Beiträge in bestimmte, vom Gesetzgeber als Förderfähig anerkannte, Sparformen eingezahlt. Dazu gehören z.B. Banksparpläne,private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondssparpläne sowie Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen.

Die freiwillige Altersvorsorge wird durch den Staat subventioniert. Er subventioniert die Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage bzw. durch einen Sonderausgabenabzug, der eine steuermindernden Wirkung hat. Die Altersvorsorgezulage fließt dabei nicht direkt an den Beitragszahler sondern in den Vertrag. Wichtig ist, dass die Altersvorsorgezulage beantragt werden muss. Wird sie vier Jahre lang nicht durch einen Antrag abgerufen, verfällt der Anspruch.

Zur Vereinfachung des Verfahrens. wurde der so genannte Dauerzulagenantrag eingeführt. Dadurch wird der Anbieter bevollmächtigt die Altersvorsorgezulage zu beantragen, ohne für jedes Mal die Zustimmung des Versicherten einholen zu müssen.

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Riester Rente 5