Die Rürup-Rente

Seit 2005 existiert eine weitere, vom Staat subventionierte, Rente. Diese Basisrente ist auch bekannt als Rürup-Rente (benannt nach dem Ökonom Bert Rürup).

Sie beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, mit ähnlichen Leistungskriterien wie sie auch bei der gesetzlichen Rente vorhanden sind. Im Unterschied zur gesetzlichen Rente ist die Rürup-Rente kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert.

Bei Rentenbeginn gibt es bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht: Der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang als Rente ausgezahlt.

Die Beiträge, die zum Aufbau einer Rürup-Rente gespart werden, sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben, bei der Steuererklärung, abziehbar.

Zu den Voraussetzungen gehören folgende Punkte:

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Wo die Voraussetzungen zutreffen, können die Beiträge zur Rürup Rente derzeit zu 60% bis maximal 20.00,- Euro jährlich steuermindern geltend machen.

Dieser Steuerfreibetrag erhöht sich bei Verheirateten auf 40.000,- Euro jährlich. Außerdem erhöht sich der steuerfreie Beitragsanteil bis zum Jahr 2025 um 2% p. A..

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