Die Rürup-Rente
Seit 2005 existiert eine weitere, vom Staat subventionierte, Rente. Diese Basisrente ist auch bekannt als Rürup-Rente (benannt nach dem Ökonom Bert Rürup).
Sie beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, mit ähnlichen Leistungskriterien wie sie auch bei der gesetzlichen Rente vorhanden sind. Im Unterschied zur gesetzlichen Rente ist die Rürup-Rente kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert.Bei Rentenbeginn gibt es bei der Rürup-Rente
kein Kapitalwahlrecht: Der angesparte Betrag darf nicht in einer
Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang als Rente ausgezahlt.
Die Beiträge, die zum Aufbau einer Rürup-Rente gespart
werden, sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge
unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben, bei der Steuererklärung,
abziehbar.
Zu den Voraussetzungen gehören folgende Punkte:
- Der Versicherungsvertrag gilt nur für die Zahlung einer
monatlichen lebenslangen Leibrente.
- Die Rente darf frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres
beginnen.
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können weder vererbt oder beliehen, noch veräußert oder kapitalisiert werden
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Wo die Voraussetzungen zutreffen, können die Beiträge zur Rürup Rente derzeit zu 60% bis maximal 20.00,- Euro jährlich steuermindern geltend machen. Dieser Steuerfreibetrag erhöht sich bei Verheirateten auf 40.000,- Euro jährlich. Außerdem erhöht sich der steuerfreie Beitragsanteil bis zum Jahr 2025 um 2% p. A..
